Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Januar 2026
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Mnchengineering.pro, Kurfürstendamm 94, Frankfurt, Deutschland (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Ingenieur- und Planungsdienstleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
2.1 Angebote
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die Ausführung der Leistung zustande.
2.2 Vertragsgegenstand
Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Angebot und der dazugehörigen Leistungsbeschreibung. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Leistungsumfang und Ausführung
Der Auftragnehmer erbringt seine Dienstleistungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und mit der branchenüblichen Sorgfalt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Subunternehmer einzusetzen.
Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden. Voraussetzung für die Einhaltung ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen und Informationen.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Preise
Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot festgelegten Preis. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Reisekosten und sonstige Spesen werden gesondert nach Aufwand abgerechnet, sofern nicht anders vereinbart.
4.2 Fälligkeit
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so verlängern sich etwaige Leistungsfristen entsprechend.
§ 6 Abnahme und Gewährleistung
Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Arbeitsergebnisse schriftlich und unter genauer Angabe der Gründe die Abnahme verweigert.
Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die Mangelfreiheit seiner Leistungen. Im Falle eines Mangels hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
§ 7 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 8 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
§ 9 Urheber- und Nutzungsrechte
Alle Urheber- und sonstigen Schutzrechte an den vom Auftragnehmer erstellten Plänen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen verbleiben beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.
§ 10 Schlussbestimmungen
10.1 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Frankfurt, Deutschland. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.